Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Miete von sog. Segways und die Veranstaltung von Segway-Touren. Im Folgenden sind „Mieter“ solche Kunden, die bei uns Segways mieten, und „Teilnehmer“ solche Kunden, die an Segways-Touren teilnehmen.

(2) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Miete oder die Veranstaltung von Segway-Touren mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss, Stornierung und Umbuchung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung durch den Kunden kann in schriflicher Form (Email, Fax), telefonisch oder persönlich erfolgen. Die Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(2) Kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen sind ausschließlich bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin möglich.

(3) Für vor Ort gebuchte Touren oder Miete kann der Gast bis 24h vor Fahrtantritt ohne Nennung von Gründen absagen. Nach diesem Zeitpunkt werden 50% des Tour/Mietpreises als Stornogebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.

(4) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden 100% des Tour/Mietpreises als Stornogebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.(5) Muss eine bereits gestartet Tour wegen Regens abgebrochen werden, wird der Tourpreis nur refundiert, wenn dies in der ersten Hälfte der Tour erfolgt (bis 15 Minuten ab Tourtermin). Danach gilt die Tour als absolviert.

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Die Preise und Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
(2) Die Tour oder Mietpreise sind idR. im Voraus zu bezahlen.
Die Abrechnung von Firmen-, Sondertouren und Events erfolgt im Nachhinein per Faktura.
Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 4 Einweisung, Übergabe

(1) Vor Übergabe des Segway wird der Kunde durch das Personal von FireWheels GmbH in die Funktionsweise und Nutzung des Fahrzeugs eingewiesen.
(2) Der Kunde muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass und die Führerschein vorlegen.

§ 5 Persönliche Voraussetzungen von Kunden und Fahrern

(1) Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Personen unter 18 Jahren ist der Betrieb des Segway nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt. Darüber hinaus muss jeder Kunde oder Fahrer alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Mindestens 45 kg, höchstens 115 kg wiegen,
– Gültiges Führerschein (mindestens MOFA) haben
– Einen Helm und festes Schuhwerk tragen.

(2) Kunden oder Fahrer können von der Benutzung des Segway oder von der Teilnahme an oder Fortsetzung der Tour ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Führung eines Segway ungeeignet sind. Ungeeignet sind insbesondere Personen, die
– alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss anderer bewusstseinsverändernder Mittel (Drogen, Medikamente) stehen;
– körperliche oder geistige Behinderungen haben, welche eine sichere Benutzung eines Segway beeinträchtigen;
– auch nach Einweisung (§ 4) durch unser Personal nicht in der Lage sind, einen Segway sicher zu bedienen;
– sich im Strassenverkehr aggressiv verhalten;
– bei der Benutzung eines Segway keinen Helm oder kein festes Schuhwerk tragen;
– Anordnungen unseres Personals wiederholt keine Folge leisten.

§ 6 Berechtigte Fahrer

(1) Zur Führung eines Segway ist nur berechtigt, wer die in § 5 I genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und nicht ungeeignet im Sinne des § 5 II Satz 2 ist.
(2) Bei Mietverträgen darf das gemietete Fahrzeug nur von der Person gelenkt werden, die das Gerät ausgeliehen und die Haftungsausschluss-erklärung abgegeben hat. Die Weitergabe des SEGWAY ist nicht erlaubt!
Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. Für Dritte übernimmt FireWheels GmbH keinerlei Haftung!
(3) Bei Teilnahme an einer Segway-Tour darf das Fahrzeug nur von demjenigen Teilnehmer geführt werden, dem das Fahrzeug überlassen wurde.

§ 7 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern.

(2) Bei Teilnahme an einer Segway-Tour hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals strikt Folge zu leisten. Insbesondere muss der Kunde unserem Personal gestatten, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu drosseln, wenn und soweit dies unserem Personal aufgrund der Fahrweise des Kunden oder aufgrund der Verkehrs- oder Straßenverhältnisse erforderlich erscheint.

§ 8 Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Nach Ablauf der Mietzeit oder nach Ende der Segway-Tour ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug an uns zurückzugeben.

(2) Gibt der Kunde das Fahrzeug nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine zusätzliche Miete verlangen.

§ 9 Pflichten des Mieters / Fahrers bei Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden

(1)Im Schadensfall aufgrund Unfall, Diebstahl oder aufgrund sonstiger Schäden ist der Mieter / Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.Insbesondere muss der Mieter / Fahrer- sofort die Polizei hinzuziehen, und zwar auch bei geringfügigen Schäden oder bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter,- bei Diebstahl Anzeige erstatten,- Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren und eine Skizze vom Ort des Schadensfalles anfertigen,- angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das vermietete Fahrzeug treffen.Der Mieter / Fahrer darf außerdem kein Schuldanerkenntnis abgeben und sich solange nicht vom Ort des Schadensfalles entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.

(2) Der Mieter / Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich dem Vermieter / Tourveranstalter anzuzeigen. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter / Fahrer verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel und -papiere an uns herauszugeben. Der Mieter / Fahrer ist außerdem verpflichtet, uns bei der Bearbeitung des Schadensfalles zu unterstützen, insbesondere jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles erforderlich ist.

§ 10 Kündigung des Mietverhältnisses

(1)Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.

(2) FireWheels GmbH als Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.Als wichtiger Grund gilt insbesondere:- mangelnde Pflege des Fahrzeuges,- unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch.

(3) Bei Kündigung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an FireWheels GmbH herauszugeben. § 8 gilt entsprechend.

§ 11 Absage, Abbruch und Unterbrechung von Segway-Touren

(1) Kann eine Segway-Tour aufgrund schlechten Wetters oder anderer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse nicht durchgeführt werden, so sagt FireWheels GmbH die Tour ab. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet.

(2) Der Kunde kann die Tour jederzeit abbrechen. Bricht der Kunde während der Einweisung die Tour ab, so berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühr als Schadenspauschale und erstatten die verbleibenden 50 %. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vor Beginn der Tour nach § 5 II ausgeschlossen wird oder nicht an der Tour teilnimmt. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Bricht der Kunde nach Beginn der Tour ab, so erhält er keine Erstattung.

(3) Auf Anweisung unseres Personals kann eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe. In diesem Fall erhält der Kundeden von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde gemäß § 5 II von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wird. Beim Abbruch wegen Ausschlusses gemäß § 5 II hat der Kunde außerdem die Kosten für den Rücktransport des Kunden und des Fahrzeugs zu bezahlen.

(4) Unterbrechungen der Tour von insgesamt mindestens 15 Minuten Dauer werden direkt im Anschluss an die reguläre Tourdauer ausgeglichen, es sei denn, die noch verbleibende Fahrzeit beträgt mindestens eine Stunde. Als „Unterbrechung“ im Sinne des Satzes 1 gelten nur Pausen, die mindestens fünf Minuten andauern.

§ 12 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für den durch Ihn gesteuerten SEGWAY und die hierdurch verursachten

§ 13 Datenschutzerklärung

(1) Persönliche Informationen, die Sie während des Reservierungsvorgangs von Ihnen gesammelt haben, werden nur für die Zwecke dieser Website verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben.

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